Förderkriterien
Wir unterstützen Projekte zur Gewaltprävention
Die Förderung der Projekte erfolgt durch die Stiftung selbst, mit Hilfe von Spenden und in Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen, Unternehmen sowie anderen gemeinnützigen Organisationen.
Zielgruppen der Projekte: Kinder und Jugendliche, Eltern, ehrenamtliche und hauptamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
Der Expertenrat der Stiftung hat folgende Kriterien zur Beurteilung gewaltpräventiver Projekte beschlossen:
- Innovativer Charakter
- nachhaltige Wirkung, Langfristigkeit
- Kontinuität
- Niedrigschwelligkeit, Bürgernähe
- mobile/aufsuchende Struktur
- Übertragbarkeit des Ansatzes auf andere Projekte
- Vernetzung, Einbindung in örtliche und überörtliche Kooperationsstrukturen
- geschlechtsreflektierter Ansatz
- Dokumentation
- Bereitschaft zur Evaluation
- Mobilisierung bürgerschaftlichen Engagements (Bonuskriterium)
Bei diesen Kriterien handelt es sich um einen Orientierungsrahmen, d.h. nicht jedes Projekt muss alle Kriterien zwingend erfüllen.
Sollte Ihr Projekt zur Gewaltprävention die oben genannten Kriterien erfüllen, können Sie unter dem Menüpunkt "Antragstellung" Ihren Förderantrag einreichen.
Wir beraten Sie auch gerne. Wenden Sie sich per Kontaktformular an uns und oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0921 605 3382 an.