Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.buendnis-fuer-kinder.de veröffentlichte Website des Zentrum Bayern Familie, Arbeit und Soziales (ZBFS).
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Das Zentrum Bayern für Familie und Soziales ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.buendnis-fuer-kinder.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Bewertung durch eine Prüfinstitution.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.03.2023 erstellt. und zuletzt am 12.02.2025 aktualisiert.
Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen?
Melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail an buendnis-fuer-kinder@zbfs.bayern.de
Sie erreichen uns auch per Post:
Stiftung Bündnis für Kinder
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Zum Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html